Führerscheine

Mit Klexx ist der Führerschein ein Klaxx!

Deine Klexx-Führerscheinwelt

Wir bemühen uns, eine perfekte Ausbildung zu einem fairen Preis auf den Markt zu bringen. Tatsächlich findest du in unserem Ausbildungsprogramm nicht nur das "übliche Schema",  sondern auch Spaß, Abwechslung und Freude am Lernen.


DEINE VORTEILE:
• Ein modernes Ausbildungssystem mit der notwendigen High-Tech-Ausstattung
• Freundliche und gut geschulte FahrlehrerInnen, die ihren Beruf  gerne ausüben
• Üben am Computer - hol dir die Klexx-Erfolgsgarantie
• Gezielte Prüfungsvorbereitung mit Erfolgsanalyse sorgt für ein gutes Prüfungsgefühl

Fahrschule Klexx Innsbruck Führerschein Schnellkurs B-Führerschein Mobilität Ferienkurs

Auto (B)

Mögliche Wege zum B-Schein:

• Vollausbildung oder Duale Ausbildung (L-Übungstafel)
• L 17-Ausbildung

Mindestalter

Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Beim Ausbildungsmodell "L17" beträgt das Mindestalter für die Fahrprüfung 17 Jahre, der Ausbildungsbeginn in der Fahrschule ist bereits sechs Monate vor dem 16. Geburtstag möglich.

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Motorrad (A1, A2, A)

Bluetooth-Motorradausbildung – Deine Vorteile:

 • Gefühl der Sicherheit

 • permanente Verbindung mit dem Fahrlehrer

 • Fragen können sofort gestellt und beantwortet werden

 • Leichtere Vermittlung der Anweisungen

Klexx bildet dich mit dem Bluetooth-System-Helm von BMW aus.

 

Klasse A1 (16 Jahre)

Motorräder mit oder ohne Beiwagen 125 cm3 Hubraum max.  11 kW (15 PS) Leistung max. = mind. 10 kg pro kW 0,1 kW/kg Leistung/Eigengewicht max. Dreirädrige-KfZ 15 kW (20,4 PS) Leistung max.

 

Klasse A2 (18 Jahre)

Motorräder mit oder ohne Beiwagen 35 kW (47,6 PS) Leistung max. 0,2 kW/kg Leistung/Eigengewicht max. = mind. 5 kg pro kW. Falls gedrosselt, darf die ungedrosselte Version max. die doppelte Leistung haben.

Dreirädrige-KfZ 15 kW (20,4 PS) Leistung max.

 

Klasse A (24 Jahre oder 2 Jahre A2)

Motorräder mit oder ohne Beiwagen, Dreirädrige-KfZ mit mehr als 15 kW

 

Für die Klassen A1, A2 oder A ist einmalig eine Mehrphasenausbildung vorgeschrieben, diese muss innerhalb von 14 Monaten absolviert werden und umfasst außerdem Fahrsicherheitstraining auch eine Perfektionsfahrt.

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Moped (Am 79.01)

Du darfst bereits 2 Monate vor deinem 15. Geburtstag mit der Ausbildung beginnen. Vorgeschrieben sind 6 Theoriestunden und

8 Fahrstunden. Wenn du die Prüfung positiv absolviert hast, und das 15. Lebensjahr vollendet hast, wird dir von der Behörde der Scheckkartenführerschein (Klasse AM) ausgestellt. Diese wird gesondert verrechnet und ist nicht im Ausbildungspaketpreis enthalten.

 

Anmeldung:

MITZUBRINGEN SIND:

•  gültiger Pass oder Personalausweis

• 1 EU Passfoto

• Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten

• Kurskosten müssen spätestens einen Tag vor Kursbeginn beglichen sein

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Code 111 (125er)

Motorradfahren mit dem Autoführerschein?

Kein Problem mit Code 111 für alle 125 ccm Motorräder und Roller bis 11 kW

 

Bedingungen für den Code 111

• mindestens 5 Jahre Besitz der Lenkerberechtigung der Klasse B

• nicht mehr in der Probezeit

• Praxisausbildung im Ausmaß von 6 Stunden

• keine Prüfung

• Eintragung im Führerschein (Code 111)

• Berechtigt zum Fahren von 125 ccm-Motorräder und Rollern

• Hubraum maximal 125 ccm

• Leistung maximal 11 kW (15 PS)

 

Geltungsbereich

Akzeptiert wird der 125er Motorrad / Code 111 außer in Österreich nur in folgenden

EU-Ländern zu den nachstehenden Bedingungen:

- Italien

- Lettland

- Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),

- Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),

- der Tschechischen Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)

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Anhänger (Code 96 + BE)

Mit der Führerscheinklasse B ist das Ziehen folgender Anhänger erlaubt:

Mit der Lenkerberechtigung B dürfen leichte und schwere Anhänger gezogen werden, bei denen die Gewichtslimits (insbesondere die Stützlast; und die Daten im Zulassungsschein) nicht überschritten werden.


• Leichte, ungebremste Anhänger bis 750 kg höchstzulässige Gesamtgewicht (wenn das Doppelte des tatsächlichen Anhängergewichtes (Eigengewicht und Zuladung) das um das 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt); Beispiel:  Eigengewicht Zugfahrzeug (z.B. 1125 kg) + 75 kg = 1.200 kg

1.200 kg : 2 = 600 kg (=tatsächliches Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers)

 

• Schwere, gebremste Anhänger: die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also hzGG Zugfahrzeug plus hzGG Anhänger) darf 3.500 kg nicht übersteigen und das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigenwicht plus Beladung) des Anhängers darf weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.


 

Code 96 Ausbildung

Der Lenker muss eine Zusatzausbildung (3 UE Theorie / 4 UE Praxis) absolvieren. Der Code 96 muss im Führerscheindokument eingetragen werden.

Bei Code 96 ist keine Prüfung erforderlich!


Mit dem Code 96 darf gezogen werden:

- schwere, auflaufgebremste Anhänger: die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also hzGG Zugfahrzeug plus hzGG Anhänger) darf 4.250 kg nicht übersteigen und das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigenwicht plus Beladung) des Anhängers darf weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.

 

Von Code 96 auf BE

Wenn der Code 96 nicht mehr ausreichend ist, kann man jederzeit auf die Klasse BE aufstocken. Man benötigt lediglich eine Computer- und Praxis-Prüfung. Es ist keine weitere Ausbildung notwendig.



BE Ausbildung

Anhänger dürfen das maximal höchstzulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschreiten. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte der beiden Fahrzeuge darf 7.000 kg nicht überschreiten.

Bei auflaufgebremsten Anhängern darf das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.

 

Folgende Ausbildung ist notwendig:

3 Unterrichtseinheiten Theorie

4 Unterrichtseinheiten Praxis

Computer- und Praxis-Prüfung

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